Ein Fischereischein ist in der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung, um an allen fischereilich genutzten Gewässern angeln zu dürfen. Er wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Heinsberg abgelegt.
Voraussetzungen, um zu der Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Heinsberg.
Der Termin für die Fischerprüfung (jeweils im Mai und Dezember) wird spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gegeben.
Die nächste Fischerprüfung im Kreis Heinsberg findet in der Zeit vom 7.-11.12.2020 im Kreishaus, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg statt.